Rundreisen 2022 - Inspirationen

so werden die Beträ-ge innert spätestens 100 Tagen zurückerstattet, wobei Ihnen Kosten von bis zu CHF 500.00 auferlegt werden. 6.10 Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen werden bei Um- buchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung gestellt. 7. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alter- native anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatz- leistung oder gleichwertige Rückbeförde-rungsmöglichkeit gegeben ist, und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine an-gemes- sene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt. 8. Reiseabbruch durch den Kunden Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung oder unser Chauf-feur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise. 9. Reiseabbruch durch OTT Reisen und Transporte GmbH Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Pandemien usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den ob- jektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z.B. Linien- anstelle Charterflugs). 10. Beanstandungen 10.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserer Reiseleitung, Carchauffeur/ Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. 10.2 Die Reiseleitung, der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die ge- rügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforde- rungen oder dgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns. 10.3. Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber OTT Reisen und Transporte GmbH Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderun- gen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, des Chauf-feurs/Reiseleiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle An- sprüche und alle Ihre Rechte. 11. Haftung von OTT Reisen und Transporte GmbH Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht er- brachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es der Reiselei- tung oder dem Carchauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 11.2). 11.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse 11.3 Haftungsbeschränkungen Die Haftung für sämtliche Schäden ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. Enthalten internationale Ab- kommen und nationale Gesetze weitergehende Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haften nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Interna- tionale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). 11.4 Haftungsausschlüsse Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen); b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörun-gen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) ; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger, trotz gebotener Sorgfalt nicht vor- hersehen oder abwenden konnten (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen). 11.5 Personenschäden, Unfälle usw. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleis- tungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbe- schränkungen in internatio-nale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 11.2.1). 11.6 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.) Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leis-tungsträger den Schaden verschuldeter Weise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den doppelten Reise- preis beschränkt; vorbe-halten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. 11.7 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Car oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht. 11.8 Reisegepäck Zur Unterbringung des normalen Reisegepäcks ist genügend Platz vorhanden. Das Gepäck wird kostenlos transportiert, jedoch müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für Schä- den, Verlust oder Diebstahl an Koffern oder deren Inhalt übernehmen können. Wir empfehlen Ihnen, eine separate Reisegepäckversicher- ung abzuschliessen. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen kön- nen Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen. 11.9 Veranstaltungen während der Reise Die OTT Reisen und Transporte GmbH lehnt Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot der OTT Reisen und Transporte GmbH nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden. 11.10 Vertragliche und ausservertragliche Haftung Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungs- beschränkun-gen und Haftungsausschlüsse. 12. Transport von Kindern Aufgrund der Gesetzgebung ist die OTT Reisen und Transporte GmbH verpflichtet, Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung zu sichern. Wir stellen entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung (vorbehältlich Verfüg-barkeit). Diese verstehen sich als Leihgabe während der ganzen Dauer Ihrer Ferienreise und müssen nach Rückkehr in die Schweiz an uns zurückge-schickt werden. Die eigenverantwortliche Mitnahme der Vorrichtung am Abreise- resp. Rückreisetag sowie im Falle eines allfälligen Umsteigens sowie deren Benutzung an Bord der Cars ist obligatorisch. Wir machen darauf auf- merksam, dass es uns nicht gestattet ist, Eltern und Begleitpersonen sowie deren Kinder, welche ohne den im Vorfeld der Reise gelieferten Kindersitz zur Abfahrt erscheinen, zu transportieren. 13 Datenschutz Die von Ihnen an uns mitgeteilten Daten werden bei uns gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetzt gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Daten an Leistungsträger weitergegeben. Diese Leistungsträger können sich auch im Ausland befinden und unterstehen den ausländischen Datenschutzbestimmungen, die u.U. weniger streng als die schwei- zerischen Bestimmungen sind. Es ist auch möglich, dass wir oder der Leistungsträger verpflichtet sind, diese Daten oder ein Teil davon Behörden oder staatlichen Stellen zugänglich zu machen oder diesen zu übermitteln. Indem Sie bei uns eine Reise buchen, sind Sie damit einverstanden, dass wir Sie in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. unserseits informieren. 14. Ombudsmann 14.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. 14.2 Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist aus- schliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG). 15.2 Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Thun. AGB

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