Rundreisen 2022 - Inspirationen

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwi- schen Ihnen und der OTT Reisen und Transporte GmbH Anwendung, für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen. 1. Zustandekommen des Vertrages 1.1 Buchung Die von OTT Reisen und Transporte GmbH publizierten Leistungs- beschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfol-gen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber OTT Reisen und Transporte GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch OTT Reisen und Transporte GmbH zustande.1.2. Anzahlung und Zahlungsbedingungen. Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine An- zahlung von 25% des Rechnungstotals zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 20 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei Vertragsschluss zahlbar. Bei Bezahlung mit Kreditkarte erheben wir eine Gebühr von 2.0 % auf den Gesamtbetrag. 1.2 Gebühren Reisebüro Zusätzlich zu den im Katalog, Prospekt oder Internet erwähnten Prei- sen kann Ihr Reisebüro eine Auftragsgebühr für Dossierbearbeitung und Reserva-tion erheben. 2. Leistungen von OTT Reisen und Transporte GmbH Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von uns schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti- gung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von OTT Reisen und Transporte GmbH im Internet oder in Reisepros-pekten), vorbehalten sind Programm- und Preisänderungen gemäss Ziff. 5 nachfolgend. 3. Einreisebestimmungen Im Prospekt oder der Reiseausschreibung finden Sie die Reise- bestimmungen für Schweizer Bürger. Die Informationen über Ein- reisebestimmungen für Bürger anderer Nationen sowie die Erfüllung derselben obliegt dem jeweiligen Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mit- führen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. 4. Fahrzeugtypen Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Es kann vorkommen, dass wir an einigen Daten über zu wenig eigene Busse verfügen. In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, Fahrzeuge befreundeter Firmen, oder andere als die ausgeschriebe- nen Fahrzeugtypen, einzusetzen. Änderungen in der Platzzuteilung sind dann möglich. In den Fahrzeugen von OTT Reisen und Transporte GmbH besteht ein Rauchverbot. 5. Programm- und Preisänderungen 5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir oder Ihre Buchungsstelle Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen. 5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus. a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten; b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Ge- bühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungs-gebühren usw.) oder die Einführung einer Gebühr zur Sicherstellung der Kundengelder nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen; c) Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preiserhöhungen d) Rechnungs- und Publikationsfehlern ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reise- beginn mitteilen. Treibstoffzuschläge können bis zum Abreisedatum erhoben werden. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu. 5.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reise- programm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind be-müht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 5.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis er- höht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenom- men werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preis- erhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Ver- trag schriftlich (eingeschriebener Brief) zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zu- kommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmände- rung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben) 6. Reiseannullierung 6.1 Annullierung durch OTT Reisen und Transporte GmbH 6.1 Gruppengrösse Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser ab einer Dauer von 5 Tagen spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich. Die Annullierung kann bis zum Reiseantritt erfolgen. 6.3.In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so können Sie die Vergütung des Minderwerts verlangen. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, werden die bezahlten Beträge innert nützlicher Frist rückerstattet. Be- inhaltet die von Ihnen gebuchte Reise einen Transport mit Flugzeug, Fähre oder eine Kreuzfahrt, so werden die Beträ-ge innert spätestens 100 Tagen zurückerstattet, wobei Ihnen Kosten von bis zu CHF 500.00 auferlegt werden können, Weitere Ansprüche Ihrerseits (insb. auf Schadenersatz) sind aus- geschlossen. 6.4 Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für OTT Reisen und Transporte GmbH unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforde-rungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 6.2.1 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 6.2.2 zu bezahlen. 6.5 Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reiseteilnehmer 6.6. Rücktrittsrecht Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von OTT Reisen und Transporte GmbH schriftlich bestätigt wurde. Der Reiseteilnehmer hat OTT Reisen und Transporte GmbH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts– eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 6.2.3 nachfolgend zu bezahlen. . Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von OTT Reisen und Transporte GmbH und sind vor diesem Hinter- grund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen durch OTT Reisen und Transporte GmbH bleibt vorbehalten. 6.7. Bearbeitungsgebühr bei Änderungen der Buchung Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Auftrag. Bei Carfahrten ohne weitere Leistungen beträgt diese Gebühr CHF 40.- pro Auftrag. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenver- sicherung ge-deckt. Der Ersatzreisende muss sämtliche Reise- erfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Ände-rung muss von den Leistungser- bringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit dem Ersatzreisenden solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. 6.8 Bearbeitungsgebühr bei Annullationen Annullationskosten sind nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und werden separat verrechnet. Annullieren Sie Ihre Reise 90 bis 22 Tage vor Reiseantritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, maximal Fr. 250.- pro Auftrag. Die Bearbeitungsge- bühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenver- sicherung gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen: 21 - 15 Tage vor Abreise: 10 % | 14 - 8 Tage vor Abreise: 30 % 7 - 1 Tage vor Abreise: 75 % | Abreisetag / Nichterscheinen: 100 % Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorho- mes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). 6.9. Fristberechnung Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer ein- geschriebenen Mitteilung bei uns oder dem vermittelnden Reisebüro (Zustelldatum); beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. AGB

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