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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der OTT Reisen und Transporte GmbH Anwendung, für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen.

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Buchung

Die von OTT Reisen und Transporte GmbH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung

(Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber OTT Reisen und Transporte GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch OTT Reisen und Transporte GmbH zustande.1.2. Anzahlung und Zahlungsbedingungen

Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 25% des Rechnungstotals zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 20 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei Vertragsschluss zahlbar.

Bei Bezahlung mit Kreditkarte erheben wir eine Gebühr von 2.0 % auf den Gesamtbetrag.

1.2 Gebühren Reisebüro

Zusätzlich zu den im Katalog, Prospekt oder Internet erwähnten Preisen kann Ihr Reisebüro eine Auftragsgebühr für Dossier Bearbeitung und Reservation erheben.

2. Leistungen von OTT Reisen und Transporte GmbH

Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von uns schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von OTT Reisen und Transporte GmbH im Internet oder in Reiseprospekten), vorbehalten sind Programm- und Preisänderungen gemäss Ziff. 5 nachfolgend.

3. Einreisebestimmungen

Im Prospekt oder der Reiseausschreibung finden Sie die Reisebestimmungen für Schweizer Bürger. Die Informationen über Einreisebestimmungen für Bürger anderer Nationen sowie die Erfüllung derselben obliegt dem jeweiligen Teilnehmer.

Die Teilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

4. Fahrzeugtypen

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt.

Es kann vorkommen, dass wir an einigen Daten über zu wenig eigene Busse verfügen. In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, Fahrzeuge befreundeter Firmen, oder andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen, einzusetzen. Änderungen in der Platzzuteilung sind dann möglich.

In den Fahrzeugen von OTT Reisen und Transporte GmbH besteht ein Rauchverbot.

5. Programm- und Preisänderungen

5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir oder Ihre Buchungsstelle Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten;

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.) oder die Einführung einer Gebühr zur Sicherstellung der Kundengelder nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen;

c) Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preiserhöhungen

d) Rechnungs- und Publikationsfehlern ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn mitteilen. Treibstoffzuschläge können bis zum Abreisedatum erhoben werden. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.

5.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenom-

men werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;

b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich (eingeschriebener Brief) zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;

c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

6. Reiseannullierung

6.1 Annullierung durch OTT Reisen und Transporte GmbH

6.1 Gruppengrösse

Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser ab einer Dauer von 5 Tagen spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen.

6.2. Zwingende Gründe

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich. Die Annullierung kann bis zum Reiseantritt erfolgen.

6.3.In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so können Sie die Vergütung des Minderwerts verlangen. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, werden die bezahlten Beträge innert nützlicher Frist rückerstattet. Beinhaltet die von Ihnen gebuchte Reise einen Transport mit Flugzeug, Fähre oder eine Kreuzfahrt, so werden die Beträge innert spätestens 100 Tagen zurückerstattet, Weitere Ansprüche Ihrerseits (insb. auf Schadenersatz) sind ausgeschlossen.

6.4 Unzumutbarkeit

Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für OTT Reisen und Transporte GmbH unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich

nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 6.2.1 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 6.2.2 zu bezahlen.

6.5 Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reiseteilnehmer

6.6. Rücktrittsrecht

Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich

erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von OTT Reisen und Transporte GmbH schriftlich bestätigt wurde. Der Reiseteilnehmer hat OTT Reisen und Transporte GmbH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts– eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 6.2.3 nachfolgend zu bezahlen. Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von OTT Reisen und Transporte GmbH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltend machen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen durch OTT Reisen und Transporte GmbH bleibt vorbehalten.

6.7. Bearbeitungsgebühr bei Änderungen der Buchung

Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Auftrag. Bei Carfahrten ohne weitere Leistungen beträgt diese Gebühr CHF 40.- pro Auftrag. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt. Der Ersatzreisende muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit dem Ersatzreisenden solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.

6.8 Bearbeitungsgebühr bei Annullationen

Annullationskosten sind nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und werden separat verrechnet. Annullieren Sie Ihre Reise 90 bis 22 Tage vor Reiseantritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, maximal Fr. 250.- pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:

21 - 15 Tage vor Abreise: 10 %
14 - 8 Tage vor Abreise: 30 %
7 - 3 Tage vor Abreise: 75 %
2 - Abreisetag / Nichterscheinen: 100 %

Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei).

100 – 71 Tage vor Abreise 50%
70 – Abreisetag 100%

6.9. Fristberechnung

Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns oder dem vermittelnden Reisebüro (Zustelldatum); beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

6.10 Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung gestellt.

7. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist, und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden.

Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

8. Reiseabbruch durch den Kunden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung oder unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise.

9. Reiseabbruch durch OTT Reisen und Transporte GmbH

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Pandemien usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z.B. Linien- anstelle Charterflugs).

10. Beanstandungen

10.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserer Reiseleitung, Carchauffeur/ Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

10.2 Die Reiseleitung, der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen.

Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen oder dgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

10.3. Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber OTT Reisen und Transporte GmbH

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, des Chauffeurs/Reiseleiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

11. Haftung von OTT Reisen und Transporte GmbH

11.1 Allgemeines

Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es der Reiseleitung oder dem Carchauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 11.2).

11.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

11.3 Haftungsbeschränkungen

Die Haftung für sämtliche Schäden ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze weitergehende Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haften nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

11.4 Haftungsausschlüsse

Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen);

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) ;

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen).

11.5 Personenschäden, Unfälle usw.

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 11.2.1).

11.6 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)

Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeter Weise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den doppelten Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

11.7 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Car oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht.

11.8 Reisegepäck

Zur Unterbringung des normalen Reisegepäcks ist genügend Platz vorhanden.

Das Gepäck wird kostenlos transportiert, jedoch müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl an Koffern oder deren Inhalt übernehmen können. Wir empfehlen Ihnen, eine separate Reisegepäckversicherung abzuschliessen.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.9 Veranstaltungen während der Reise

Die OTT Reisen und Transporte GmbH lehnt Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot der OTT Reisen und Transporte GmbH nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden.

11.10 Vertragliche und ausservertragliche Haftung

Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

12. Transport von Kindern

Aufgrund der Gesetzgebung ist die OTT Reisen und Transporte GmbH verpflichtet, Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung zu sichern. Wir stellen entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung (vorbehältlich Verfügbarkeit). Diese verstehen sich als Leihgabe während der ganzen Dauer Ihrer Ferienreise und müssen nach Rückkehr in die Schweiz an uns zurückgeschickt werden. Die eigenverantwortliche Mitnahme der Vorrichtung am Abreise- resp. Rückreisetag sowie im Falle eines allfälligen Umsteigens sowie deren Benutzung an Bord der Cars ist obligatorisch. Wir machen darauf aufmerksam, dass es uns nicht gestattet ist, Eltern und Begleitpersonen sowie deren Kinder, welche ohne den im Vorfeld der Reise gelieferten Kindersitz zur Abfahrt erscheinen, zu transportieren.

13 Datenschutz

Die von Ihnen an uns mitgeteilten Daten werden bei uns gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetzt gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Daten an Leistungsträger weitergegeben.

Diese Leistungsträger können sich auch im Ausland befinden und unterstehen den ausländischen Datenschutzbestimmungen, die u.U. weniger streng als die schweizerischen Bestimmungen sind. Es ist auch möglich, dass wir oder der Leistungsträger verpflichtet sind, diese Daten oder ein Teil davon Behörden oder staatlichen Stellen zugänglich zu machen oder diesen zu übermitteln.

Indem Sie bei uns eine Reise buchen, sind Sie damit einverstanden, dass wir Sie in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. unserseits informieren.

14. Ombudsmann

14.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

14.2 Die Adresse des Ombudsmanns lautet:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG).

15.2 Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Thun.


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